Zusammenfassung: Die pauschale Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts für Bewirtungsspesen steht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht in Einklang.
EuGH, 19.09.2000, RS C-177/99 und C-181/99 Ampafrance ua, Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif Nantes und Tribunal administratif Melun