§ 2 Z 3 lit b KVG
Die Leistung eines Gesellschafters ist für die Vorschreibung der Gesellschaftsteuer maßgeblich und nicht die spätere Erfüllung der Leistungspflicht.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0135
§ 2 Z 3 lit b KVG
Die Leistung eines Gesellschafters ist für die Vorschreibung der Gesellschaftsteuer maßgeblich und nicht die spätere Erfüllung der Leistungspflicht.
VwGH 30.03.2000, 99/16/0135