§ 25 Abs 2 GebG
Der VwGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Hundertsatzgebühr für Gleichschriften einzuheben ist.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0310
§ 25 Abs 2 GebG
Der VwGH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Hundertsatzgebühr für Gleichschriften einzuheben ist.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0310