Zusammenfassung: Die Vergesellschaftung von Freiberuflern kann ungeachtet der Begründung einer Außen- oder Innengesellschaft unter Art IV UmgrStG zu subsumieren sein.
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; § 23 Abs 2 UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Vergesellschaftung von Freiberuflern kann ungeachtet der Begründung einer Außen- oder Innengesellschaft unter Art IV UmgrStG zu subsumieren sein.
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; § 23 Abs 2 UmgrStG
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