Zusammenfassung: Die Erlaubnis zur Einrichtung von nur zwei Ordinationssitzen begründet keinen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit freiberuflicher Zahnärzte.
VwGH 30.11.2000, B 1229/99
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 ÄrzteG 1999
Zusammenfassung: Die Erlaubnis zur Einrichtung von nur zwei Ordinationssitzen begründet keinen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit freiberuflicher Zahnärzte.
VwGH 30.11.2000, B 1229/99
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 ÄrzteG 1999