Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Zinsen für Bankschulden, die im Rahmen einer Betriebsübertragung an den Sohn nicht mitübertragen wurden, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: Rz 1424 EStR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 15.03.2001