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Betriebsübergabe an den Sohn

SteuernBMFSWK 2001, S 427 Heft 15 v. 20.5.2001

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Zinsen für Bankschulden, die im Rahmen einer Betriebsübertragung an den Sohn nicht mitübertragen wurden, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.

Rechtsgrundlagen: Rz 1424 EStR 2000

Weiterführende Hinweise: BMF, 15.03.2001

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