SPG
Die Ablehnung der Löschung der Anzeigedaten nach der Zurücklegung der Anzeige durch den Staatsanwalt oder nach einem rechtskräftigen Freispruch begründet einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
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Die Ablehnung der Löschung der Anzeigedaten nach der Zurücklegung der Anzeige durch den Staatsanwalt oder nach einem rechtskräftigen Freispruch begründet einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.