§ 45 Abs 1 BAO
Die Führung eines Vereinslokals kann als entbehrlicher Hilfsbetrieb zu qualifizieren sein.
VwGH 27.09.2000, 98/14/0227
§ 45 Abs 1 BAO
Die Führung eines Vereinslokals kann als entbehrlicher Hilfsbetrieb zu qualifizieren sein.
VwGH 27.09.2000, 98/14/0227