§ 216 BAO
Ein Abrechnungsbescheid dient nicht der Abgrenzung der Masse- von den Konkursforderungen auf dem Steuerkonto des Gemeinschuldners.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0005
§ 216 BAO
Ein Abrechnungsbescheid dient nicht der Abgrenzung der Masse- von den Konkursforderungen auf dem Steuerkonto des Gemeinschuldners.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0005