§ 83 BAO
Die Einleitung des Konkursverfahrens hat das Erlöschen einer Vertretungsvollmacht zur Folge.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0229
§ 83 BAO
Die Einleitung des Konkursverfahrens hat das Erlöschen einer Vertretungsvollmacht zur Folge.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0229