§ 211 BAO
Der VwGH führt aus, dass Bearbeitungsspesen, die die Bank des Gläubigers verrechnet, dem Überweiser der Abgabenschuld nicht angelastet werden dürfen.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0196
§ 211 BAO
Der VwGH führt aus, dass Bearbeitungsspesen, die die Bank des Gläubigers verrechnet, dem Überweiser der Abgabenschuld nicht angelastet werden dürfen.
VwGH 26.09.2000, 99/13/0196