§ 4 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass Besserungsverpflichtungen in der Bilanz als Passivposten zu berücksichtigen sind, da sie gestundeten Verbindlichkeiten gleichgestellt werden.
VwGH 27.09.2000, 95/14/0079
§ 4 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass Besserungsverpflichtungen in der Bilanz als Passivposten zu berücksichtigen sind, da sie gestundeten Verbindlichkeiten gleichgestellt werden.
VwGH 27.09.2000, 95/14/0079