§ 34 Abs 6 EStG 1988
Der VwGH erörtert, in welchem Ausmaß der Mehraufwand für eine pflegebedürftige, unterhaltsberechtigte Person, für die auch eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden kann.