§ 1 Abs 2 oö LustbarkeitsabgabeG
Für die Ausrichtung einer Festveranstaltung in der Mensa für Studienanfänger ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.
VwGH 25.01.2001, 98/15/0064
§ 1 Abs 2 oö LustbarkeitsabgabeG
Für die Ausrichtung einer Festveranstaltung in der Mensa für Studienanfänger ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.
VwGH 25.01.2001, 98/15/0064