Die Prüfung der Rückerstattungsansprüche infolge überhöhter Mautzahlungen auf der Brenner-Autobahn fällt nicht in den Kompetenzbereich des VfGH.
VfGH 06.03.2001, A 23/00
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Die Prüfung der Rückerstattungsansprüche infolge überhöhter Mautzahlungen auf der Brenner-Autobahn fällt nicht in den Kompetenzbereich des VfGH.
VfGH 06.03.2001, A 23/00
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