§ 10 UStG
Spenden zur Sanierung einer Kapelle, die als Gegenleistung für die Dienste eines Geistheilers zugewendet werden, sind unter dem umsatzsteuerlich relevanten Entgeltbegriff zu subsumieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0172
§ 10 UStG
Spenden zur Sanierung einer Kapelle, die als Gegenleistung für die Dienste eines Geistheilers zugewendet werden, sind unter dem umsatzsteuerlich relevanten Entgeltbegriff zu subsumieren.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0172