§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988
Die Ausgaben eines Rechtsanwalts für die Kontaktpflege zu den Klienten können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0262
§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988
Die Ausgaben eines Rechtsanwalts für die Kontaktpflege zu den Klienten können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0262