§ 41 FLAG
Für die Bezüge eines wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführers besteht bei fehlendem Unternehmerrisiko die Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 22.09.2000, 2000/15/0075; VwGH 22.09.2000, 2000/15/0089
§ 41 FLAG
Für die Bezüge eines wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführers besteht bei fehlendem Unternehmerrisiko die Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 22.09.2000, 2000/15/0075; VwGH 22.09.2000, 2000/15/0089