§ 74 Abs 2 ZollR-DG
Die Behörde muss die Entscheidungsgründe zur Annahme einer Steuerhinterziehung genau in einem Bescheid konkretisieren.
VwGH 31.08.2000, 99/16/0110
§ 74 Abs 2 ZollR-DG
Die Behörde muss die Entscheidungsgründe zur Annahme einer Steuerhinterziehung genau in einem Bescheid konkretisieren.
VwGH 31.08.2000, 99/16/0110