§ 303 BAO Abs. 1 lit. b BAO
Der VwGH entscheidet, dass Entscheidungen eines Gerichtes oder einer Behörde außerhalb des Vorfragetatbestandes nach § 303 Abs. 1 lit. c BAO keine Wiederaufnahmegründe darstellen.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0108
§ 303 BAO Abs. 1 lit. b BAO
Der VwGH entscheidet, dass Entscheidungen eines Gerichtes oder einer Behörde außerhalb des Vorfragetatbestandes nach § 303 Abs. 1 lit. c BAO keine Wiederaufnahmegründe darstellen.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0108
