§ 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass bei zwischen Fremden abgeschlossene Bestandverträge auch Abreden über Höhe und Fälligkeiten von jeweils wiederkehrend zu entrichtenden Bestandzinszahlungen dazu gehören.
VwGH 24.02.1999, 96/13/0201
§ 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass bei zwischen Fremden abgeschlossene Bestandverträge auch Abreden über Höhe und Fälligkeiten von jeweils wiederkehrend zu entrichtenden Bestandzinszahlungen dazu gehören.
VwGH 24.02.1999, 96/13/0201
