§ 41 Abs. 2 FLAG
Über den Dienstgeberbeitrag bei Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen bzw. an Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
VwGH 24.02.1999, 98/13/0118
§ 41 Abs. 2 FLAG
Über den Dienstgeberbeitrag bei Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen bzw. an Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
VwGH 24.02.1999, 98/13/0118
