§ 21 Z 1 KVG
Neben dem fixierten Abtretungspreis sind auch alle anderen zahlenmäßig bestimmten Leistungen zum vereinbarten Preis zu rechnen, wenn diese Leistungen erforderich sind, um den Geschäftsanteil zu bekommen.
VwGH 04.03.1999, 97/16/0424; VwGH 04.03.1999, 98/16/0108

