§ 188 BAO
Es handelt sich um eine Vermögensverwaltung, hat eine Gesellschaft nur für den Wertverzehr und die Finanzierung des in Bestand gegebenen Wirtschaftsgutes aufzukommen.
VwGH 18.02.1999, 97/15/0018
§ 188 BAO
Es handelt sich um eine Vermögensverwaltung, hat eine Gesellschaft nur für den Wertverzehr und die Finanzierung des in Bestand gegebenen Wirtschaftsgutes aufzukommen.
VwGH 18.02.1999, 97/15/0018
