§ 308 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass eine reine Übersendung einer Bescheidkopie ohne weitere Aufforderung an den Anwalt keinen Auftrag zur Einbringung einer Berufung darstellt.
VwGH 17.02.1999, 99/14/0002; VwGH 17.02.1999, 99/14/0003
§ 308 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass eine reine Übersendung einer Bescheidkopie ohne weitere Aufforderung an den Anwalt keinen Auftrag zur Einbringung einer Berufung darstellt.
VwGH 17.02.1999, 99/14/0002; VwGH 17.02.1999, 99/14/0003
