Zusammenfassung: Der Autor schreibt über den Ort der Lieferung, den Ort der Leistung, die Steuerbefreiung für Gold, den Ausfuhrnachweis, die Leistung für das Unternehmen, den Anwendungsbereich der Vorsteuererstattung, den Steuersatz bei pauschalierten Landwirten, über Zoll- und Steuerlager, die Erwerbsschwelle, die Lieferschwelle und über das Dreiecksgeschäft.
BMF-Erlass 14.12.1999, GZ 09 4501/57-IV/9/99, AÖFV Nr. 275/1999

