Zusammenfassung: Die Autoren informieren über die Eliminierung des 14 %-Umsatzsteuertarifs ab 1.1.2001 und geben einen Überblick über die nunmehr maßgeblichen umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Speisenverzehr an Ort und Stelle, kaffee- und Teegetränke, für Voll- und Halbpensionen, Frühstückspensionen und Landwirte. Eine Kurzinformation zur Bemessung des Vorsteuerpauschales rundet den Beitrag ab.