Zusammenfassung: Der Autor erläutert, an welche Voraussetzungen die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht geknüpft ist und nimmt in diesem Zusammenhang zur Auflösung des (scheinbaren) Widerspruchs zwischen § 246 Abs 1 und § 246 Abs 2 HGB Stellung. Dabei weist er nach, dass die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht erst bei zweimaliger Unterschreitung der durch das BGBl I Nr. 61/2000 herabgestuften Schwellenwerte eintritt und beschreibt die Rechtslage bei Neugründung eines Konzern, bei einer einmaligen Über- oder Unterschreitung der Größenvorgaben oder bei Zu- oder Abgängen von Tochtergesellschaften.