§ 4 EStG 1988
Da kein Konnex zwischen der beruflichen Tätigkeit eines Arztes und dem Aufhängen abstrakter Gemälde im Krankenhaus vorliegt, können keine Betriebsausgaben mittels der Abschreibung für Abnutzung in Abzug gebracht werden.
VwGH 22.02.2000, 99/14/0082