Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung der FLD für Vorarlberg auseinander, in der diese zur Verfassungskonformität der Familienbesteuerung 1999 und der darin vorgesehenen Abgeltung der Unterhaltsleistung durch die (z.B. Familienbeihilfe) Stellung nahm, sich letztlich aber gegen eine an der Leistungsfähigkeit orientierten Besteuerung aussprach.
FLD für Vorarlberg, 30.06.2000, RV 1043/1-V6/00