§ 25 Abs. 1 EStG 1988
Die einzelnen Mitglieder des Stadtrates bzw. des Gemeindevorstandes sind unter den Begriffen Stadträte bzw. amtsführende Gemeinderäte zu verstehen.
VwGH 26.01.1999 97/14/0083
§ 25 Abs. 1 EStG 1988
Die einzelnen Mitglieder des Stadtrates bzw. des Gemeindevorstandes sind unter den Begriffen Stadträte bzw. amtsführende Gemeinderäte zu verstehen.
VwGH 26.01.1999 97/14/0083
