§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988
Werden gleichgelagerte Sachverhalte (Abzug von Verlusten) während unterschiedlicher zeitlicher Geltungsbereiche unterschiedlich behandelt, widerspricht das alleine noch nicht dem Gleichheitssatz.
VwGH 26.01.1999 97/14/0059
§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988
Werden gleichgelagerte Sachverhalte (Abzug von Verlusten) während unterschiedlicher zeitlicher Geltungsbereiche unterschiedlich behandelt, widerspricht das alleine noch nicht dem Gleichheitssatz.
VwGH 26.01.1999 97/14/0059
