§ 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1972
Der VwGH entscheidet, dass es sich dann um Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit handelt, wenn ein Arbeitnehmer eine Gelegenheit nutzt, die ihm aus seinem Dienstverhältnis geboten wird, um Vorteile zu erzielen.
§ 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1972
Der VwGH entscheidet, dass es sich dann um Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit handelt, wenn ein Arbeitnehmer eine Gelegenheit nutzt, die ihm aus seinem Dienstverhältnis geboten wird, um Vorteile zu erzielen.
