§ 16 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass ein Trainingsanzug bei einem Lehrer für Leibeserziehung und Bildungsberatung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH 20.01.1999, 98/13/0132
§ 16 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass ein Trainingsanzug bei einem Lehrer für Leibeserziehung und Bildungsberatung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH 20.01.1999, 98/13/0132
