Zusammenfassung: Das BMF erläutert, welche Auswirkungen die offene Ausschüttung des Bilanzgewinnes der übernehmenden Gesellschaft und eine rückbezogene Einbringung auf den Bilanzstichtag für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses haben.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG