Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob Studiengebühren als Werbungskosten oder als betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können und weist in diesem Zusammenhang eine verfassungswidrige Diskriminierung der Universitätsausbildung nach.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 Z 7 EStG; § 16 Abs 1 Z 10 EStG; Art 7 Abs 1 B-VG; Art 2 StGG; Art 14 MRK