§ 236 Abs. 2 BAO
Der VwGH beschreibt die Voraussetzungen für die Nachsicht bereits bezahlter Steuerschulden.
VwGH 22.02.2000, 94/14/0144
§ 236 Abs. 2 BAO
Der VwGH beschreibt die Voraussetzungen für die Nachsicht bereits bezahlter Steuerschulden.
VwGH 22.02.2000, 94/14/0144