Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Zulässigkeit der Finanzierung des Differenzbetrags zwischen dem Verkehrswert eines nicht protokollierten Betriebs und den zugesagten Beteiligungsrechten durch eine Kreditfinanzierung, durch Einbringung einer privaten Forderung gegen eine dritte Person, durch Einlage eines privat genutzten Grundstücksteils oder eines bürgschaftsgesicherten Zahlungsversprechens Stellung .