§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988
Da aus der Konzeption und Genehmigung eines Bauplans und der Aushebung einer nachträglich wieder zugegrabenen Baugrube keine Liegenschaftsnutzung zur Erbauung eines Eigenheims abgeleitet werden kann , ist eine Nachversteuerung der geltend gemachten Sonderausgaben zu veranlassen.