§ 8 Abs. 2 FinStrG
Die Ausweisung der Einnahmen ohne Umsatzsteuer und der Ausgaben mit Vorsteuer in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eines Rechtsanwalts begründet eine fahrlässige Abgabenverkürzung.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0031
§ 8 Abs. 2 FinStrG
Die Ausweisung der Einnahmen ohne Umsatzsteuer und der Ausgaben mit Vorsteuer in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eines Rechtsanwalts begründet eine fahrlässige Abgabenverkürzung.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0031