§ 236 Abs. 1 BAO
Die Abgabennachsicht setzt die Behauptung und Glaubhaftmachung einer wirtschaftlichen Notlage und Unbilligkeit der Steuereinhebung voraus.
VwGH 20.01.2000, 95/15/0031
§ 236 Abs. 1 BAO
Die Abgabennachsicht setzt die Behauptung und Glaubhaftmachung einer wirtschaftlichen Notlage und Unbilligkeit der Steuereinhebung voraus.
VwGH 20.01.2000, 95/15/0031