Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zum Anwendungsbereich des § 12 UmgrStG Stellung und prüfen, ob die Anteilsabtretung durch einen einzelnen Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bei Einbringung durch eine nicht beteiligte Person eine Äquivalenzverletzung begründet.
Rechtsgrundlagen: § 12 UmgrStG; § 22 Abs 1 UmgrStG; § 19 Abs 2 Z 2 UmgrStG