Zusammenfassung: Das BMF beschreibt, in welchen Ausnahmefällen ein vorbereitender Anteilserwerb keinen Wegfall des Verlustvortragsübergangs bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 10 Z 1 UmgrStG; § 7 Abs 3 KStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 25.08.2000
Zusammenfassung: Das BMF beschreibt, in welchen Ausnahmefällen ein vorbereitender Anteilserwerb keinen Wegfall des Verlustvortragsübergangs bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 10 Z 1 UmgrStG; § 7 Abs 3 KStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 25.08.2000