§ 225 Abs. 1 BAO
Die Geltendmachung der sachlichen Haftung nach § 225 Abs 1 BAO dient nicht der Abgabenfestlegung, sondern der Abgabeneinhebung.
VwGH 16.12.1999, 98/16/0157
§ 225 Abs. 1 BAO
Die Geltendmachung der sachlichen Haftung nach § 225 Abs 1 BAO dient nicht der Abgabenfestlegung, sondern der Abgabeneinhebung.
VwGH 16.12.1999, 98/16/0157