§ 2 Abs. 2 EStG 1972
Eine allfällige Änderung der Bewirtschaftungsform ist im Rahmen der Liebhabereiprüfung auf Grundlage der von vornherein aufgestellten Planung zu prüfen.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0116
§ 2 Abs. 2 EStG 1972
Eine allfällige Änderung der Bewirtschaftungsform ist im Rahmen der Liebhabereiprüfung auf Grundlage der von vornherein aufgestellten Planung zu prüfen.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0116