Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Einbringung von Anteilen mehrerer Anteilseigner, die nur in Summe die 25 %-Grenze übersteigen, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Einbringung von Anteilen mehrerer Anteilseigner, die nur in Summe die 25 %-Grenze übersteigen, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
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