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Verhängung von Zwangsstrafen nicht ohne vorherige Androhung

WirtschaftHon.-Prof. Mag. Dr. Josef SchlagerSWK 2000, W 107 Heft 26 v. 10.9.2000

§ 283 HGB; § 24 FBG

Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser ausführte, dass die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen der Missachtung der handelsrechtlichen Publizitätspflichten bzw. der nicht fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses, eine vorangehende Androhung der Zwangssanktion voraussetzt.

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