Zusammenfassung: Der Autor informiert darüber, dass durch die Wohnrechtsnovelle 2000 die Möglichkeit zur Befristung von Mietverträgen bezüglich Geschäftsräumlichkeiten und Wohnungen erweitert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 1 Z 3 lit a Fall 1 MRG aF; § 29 Abs 1 Z 3 MRG; § 16 Abs 7 MRG; § 44 MRG; § 29 Abs 2 MRG