§ 212a Abs. 2 lit. a BAO
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Erfolgschancen der Berufung in einem Aussetzungsverfahren Stellung und erläutert, dass ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren die Ablehnung des Aussetzungsantrags nicht rechtfertigt.
§ 212a Abs. 2 lit. a BAO
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Erfolgschancen der Berufung in einem Aussetzungsverfahren Stellung und erläutert, dass ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren die Ablehnung des Aussetzungsantrags nicht rechtfertigt.