§ 4 Getränkeabgabegesetz 1978, LGBI. für Kärnten
Der VwGH nimmt zur Haftung des Verpächters für Steuerschulden bei Auflösung des Pachtvertrags Stellung und konkretisiert, dass diese Haftung bei Meldung des Beginns bzw. der Auflösung des Pachtvertrags nicht begründet wird.